Pellets-Info

Zusatzinformationen sowie Ergänzungen zu unseren Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen «Pellets lose»

Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen

Mindestbestellmenge: 2000 kg 
Pellet-Preise auf Anfrage 
 
Zuschläge exkl. 8,1 % MwSt. 
Fixtermin: CHF 125.00  
Expresslieferung innert 3–5 Tagen CHF 185.00 
Schlauchlänge > 30 bis 50 m: CHF 35.00 
Schlauchlänge > 50 m: auf Anfrage  
Erschwerte Lieferung: Auf Anfrage  
Wartezeit vor Ort: CHF 169.00/Std.

Lieferzeitraum und Bedingungen 
Lieferzeitraum: Bis 10 Tage (Kantone TI, VS, GR bis 20 Tage)
Fahrzeug-Spezifikationen: 3-Achser (kleinstes Fahrzeug) / 26 to Betriebsgewicht / Länge 8.5 m / Breite 2.55 m/ Höhe 4 m. 
Zufahrt muss frei sein von Ästen, vorstehenden Teilen, etc. und eine ebene Standfläche für den LKW aufweisen (max. Gefälle 4 %). 
Bei einem Lieferverzug kann die Bestellung nicht storniert werden. Die Käuferin oder der Käufer haben zunächst eine Nachfrist von 5 Werktage anzusetzen. 
Ist eine Lieferung nicht möglich, wird die Anfahrt nach Aufwand verrechnet. 
Die Pellet-Läger müssen den Normen entsprechen und Storz Kupplungen für die Einblasleitung- und Absauggebläse aufweisen. (Kisten, Big-Bags, etc. werden nicht befüllt). 
Die Einblasleitungen müssen durch den Chauffeur gefahrlos angeschlossen werden können. Bei erhöht angebrachten Storz Kupplungen müssen gesicherte Podeste vorhanden sein. Der Einsatz von Leitern etc. ist sicherheitstechnisch nicht erlaubt. 
Der Zugang zum Lager muss vor der Befüllung gewährleistet sein. Das Abschalten der Heizung, sowie weitere nötige Vorkehrungen sind durch den Heizungsverantwortlichen auszuführen.  

Prüfung, Mängelrüge und Verjährungsfrist  
Die Kundschaft hat die Beschaffenheit der Ware zu prüfen. Werden allfällige Mängel festgestellt, so sind diese innerhalb von 8 Tagen seit Abnahme zu rügen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt. 
Geringfügige Abweichungen im Reinheitsgrad, Brennwert, Hartholzanteil oder Farbe stellen keine Mängel dar.  
 
Mängelrechte 

Im Falle von angezeigten Mängeln ist der Lieferant verpflichtet, innert 5 Werktagen kostenlos mangelfreien Ersatz zu liefern oder den Mangel anderweitig zu beseitigen.  
Kann der Lieferant innerhalb der genannten Frist keinen mangelfreien Ersatz liefern oder den Mangel nicht anderweitig beseitigen, ist die Kundschaft nach seiner Wahl berechtigt:  
Eine erneute angemessene Nachfrist zur Lieferung mangelfreier Ware anzusetzen. 
Oder Minderung geltend zu machen und die Vergütung, um den auf den mangelhaften Teil entfallenden Betrag zu kürzen bzw. den Minderwert zurückzufordern. 
Oder gegen Rückerstattung der Vergütung inklusive Zinsen die Lieferung abzuweisen und rückgängig zu machen.  
 
Weitere Ansprüche 
In allen Fällen bleiben Schadenersatzansprüche, insbesondere für die Entfernung der mangelhaften Ware, sowie für die direkte Behebung des Käufers oder Endkunde entstandene Schäden, vorbehalten, sofern eindeutig nachgewiesen werden kann, dass es sich ausschliesslich um die Ware des Lieferanten handelt, die den Schaden verursacht haben und der Nachweis gemäss dem Prüfverfahren nach ENplus bei der Kundschaft stattgefunden hat.  
Weitergehende Ansprüche gegenüber dem Lieferanten, insbesondere auf Schadenersatz, wie z.B. entgangenen Gewinn, bestehen nicht. 
 
Haftung 
Coop Pronto AG haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Jegliche weitere Haftung für unmittelbare oder mittelbare Schäden (Vermögensschäden, Betriebsunterbrüche, Einkommensausfälle) ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.  
 
Höhere Gewalt  
Höhere Gewalt entbindet den Lieferanten von ihrer Lieferverpflichtung, Leistung von Schadenersatz und Ersatzlieferung. Als Fälle höherer Gewalt gelten namentlich: Krieg, Aufruhr, Streik, Terrorakte, Naturkatastrophen, Pandemie, Ein- und Ausfuhrverbote und sonstige behördliche Massnahmen im In- und Ausland, jede Art von Lieferungsbehinderung, Kontingentierung, sowie ausserordentlichen Vorkommnissen wie Einwirkungen durch Feuer, Explosion, mutwillige Zerstörung und Beschädigung von Anlagen, Rohstoffen, Hilfsmaterialien oder der Ware selbst.